Dieses bitte ausdrucken - zusammen mit der AGJF-Mitgliedsbestätigung (Kopie beilegen) - kann dann bei MPLC eine Schirmlizenz für jeweils eine Einrichtung beantragt werden. Bitte beachten, dass jede Einrichtung, die Filme vorführen will ihre eigene Lizenz braucht.
MPLC und GEMA
Und auch dies ist noch wichtig! MPLC vergibt nur die Rechte für die Aufführung der Bilder! Das Recht zur Aufführung des im Film enthaltenen Soundtracks/der Filmmusik muss gesondert bei der GEMA eingeholt und bezahlt werden. Einrichtungen, die bei der GEMA über den WR-KJA Tarif eine Lizenz für Hintergrundmusik abgeschlossen haben können hier auch schon die Nutzung von Filmmusik anmelden und abdecken (wer schon vor längerer Zeit einen GEMA Vertrag abgeschlossen hat, sollte dies besser noch einmal kontrollieren).
Für weitere Informationen zur Lizenzierung und den damit verbundenen Vorgaben kontaktieren Sie:
MPLC Deutschland GmbH | Motion Picture Licensing Company
Bahnhofstr. 54
67157 Wachenheim
Tel. 06322 6059633
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.mplc-film.de
Einrichtungen, die nur selten eine Veranstaltung mit Filmvorführung durchführen, haben auch die Möglichkeit diese einzelne Veranstaltung mit der „Single Event Lizenz“ abzudecken.
Bei Nachfragen zum richtigen Antragsweg und zur Mitgliedsbescheinigung helfen wir gerne weiter!