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MPLC - Rahmenvertrag zur Filmlizenzierung

Die Vorführung von Filmen und DVDs ist ein beliebtes Angebot im Standardprogramm von Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen. Oft wird aber vergessen, dass die rechtmäßige Nutzung nur auf die Vorführung im privaten Bereich beschränkt ist. Um die im Handel gekauften, in Videotheken entliehenen oder durch den legalen Download erworbenen Filmwerke als öffentlich nutzbares Angebot einzusetzen, benötigen alle Veranstalter eine gültige Berechtigung des Rechtsinhabers, um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen (§ 52 Abs. 3 UrhG).

MPLC - die Motion Picture Licensing Company - vergibt Lizenzen für die öffentliche Nutzung zahlreicher Filme, Serien und Fernsehsendungen. MPLC repräsentiert Hollywoods Major-Studios und zahlreiche unabhängige Filmstudios und -verleiher. Dazu zählen unter anderem 20th Century Fox, Warner Bros., Walt Disney, Universal Pictures, Sony Pictures, Dreamworks und Paramount Pictures, aber auch verschiedene nationale und internationale Produktionsunternehmen.

Abschluss eines vergünstigten Rahmenvertrages
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V. (BAG OKJE e.V.) hat mit MPLC einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Mit dieser sogenannten "Repertoire Lizenz" dürfen beliebig viele Filme vor beliebig vielen Zuschauern gezeigt werden. Sie bietet sich für Einrichtungen der OKJA an, die regelmäßig Filmnachmittage oder ähnliche Veranstaltungen im Programm haben.
Die AGJF Baden-Württemberg ist Mitglied der BAG OKJE, sodass auch unsere Mitglieder diesen Vertrag für ihre Einrichtungen nutzen können.

Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zunächst 365 Tage. Sie verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien 60 Tage vor Vertragsende wirksam kündigt.
Der Vertrag kostet für BAG/AGJF Mitglieder 168,75 €/Jahr zuzüglich sieben Prozent Mehrwertsteuer. Der normale Preis für diese Lizenz würde derzeit 225,00 €/Jahr betragen.

Die Mitgliedschaft bei der BAG-OKJE/AGJF muss bei Beantragung der vergünstigten MPLC Repertoirelizenz entsprechend nachgewiesen werden.
Allen AGJF Mitgliedern wurde dazu eine entsprechende Mitgliedsbestätigung zugeschickt – in Kürze erhalten Sie die ebenfalls notwendige Mitgliedsnummer.

Hier finden Sie das

Dieses bitte ausdrucken - zusammen mit der AGJF-Mitgliedsbestätigung (Kopie beilegen) - kann dann bei MPLC eine Schirmlizenz für jeweils eine Einrichtung beantragt werden. Bitte beachten, dass jede Einrichtung, die Filme vorführen will ihre eigene Lizenz braucht.

Bitte beachten:

  • Die in der MPLC-Schirmlizenz inbegriffenen Filmwerke dürfen nur in nicht-gewerblichen, öffentlichen Aufführungen in den teilnehmenden Einrichtungen gezeigt werden.
  • Open-Air-Veranstaltungen sind nicht gestattet.
  • Für die Aufführung der Filmwerke darf kein Eintritt erhoben werden.
  • Die öffentliche Werbung und Ankündigung von Aufführungen mit dem Filmtitel ist grundsätzlich nicht gestattet, also auch keine Hinweise auf der Webseite, in Schaukästen oder der Tagespresse. Allerdings darf die jeweilige Einrichtung im Rahmen von üblichen Informationen, z.B. öffentliche Aushänge (Schwarzes Brett) innerhalb der Einrichtungen auf die Filmvorführung hinweisen. Es besteht somit ein „Außenwerbeverbot“ um die wirtschaftlichen Interessen der Kinobetreiber*innen zu wahren.
  • Seit einem Jahr gewährt MPLC - ohne Preisaufschlag - die sogenannte lineare und nichtlineare Nutzung von Filmwiedergaben. Damit ist zusätzlich zur bisherigen Wiedergabe von Film und DVD auch Streaming von Filmangeboten der lizenzierten Filmstudios möglich.

MPLC und GEMA
Und auch dies ist noch wichtig! MPLC vergibt nur die Rechte für die Aufführung der Bilder! Das Recht zur Aufführung des im Film enthaltenen Soundtracks/der Filmmusik muss gesondert bei der GEMA eingeholt und bezahlt werden. Einrichtungen, die bei der GEMA über den WR-KJA Tarif eine Lizenz für Hintergrundmusik abgeschlossen haben können hier auch schon die Nutzung von Filmmusik anmelden und abdecken (wer schon vor längerer Zeit einen GEMA Vertrag abgeschlossen hat, sollte dies besser noch einmal kontrollieren).

Für weitere Informationen zur Lizenzierung und den damit verbundenen Vorgaben kontaktieren Sie:

MPLC Deutschland GmbH  |  Motion Picture Licensing Company
Bahnhofstr. 54 
67157 Wachenheim

Tel. 06322 6059633  
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.mplc-film.de


Einrichtungen, die nur selten eine Veranstaltung mit Filmvorführung durchführen, haben auch die Möglichkeit diese einzelne Veranstaltung mit der „Single Event Lizenz“ abzudecken.

Bei Nachfragen zum richtigen Antragsweg und zur Mitgliedsbescheinigung helfen wir gerne weiter!