Die Akademie der Jugendarbeit freut sich, den Zugang zu den Angeboten durch die Bildungszeit erleichtern zu können. Bildungszeit bietet die Möglichkeit, während der Arbeitszeit an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen. Beschäftigte in Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht, haben Anspruch auf fünf Tage pro Kalenderjahr. Dieser gilt auch für Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung genutzt werden oder für die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.