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OKJA

Rahmenbedingungen

Leider reicht es nicht einfach die Tür zu öffnen – beim Betrieb einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit spielen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben eine Rolle.
Im Blick behalten sollte man unter anderem:

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung

Es gibt für die Träger der Kinder- und Jugendarbeit zwei Möglichkeiten der Anerkennung:

1. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.

2. als Träger der außerschulischen Jugendbildung nach § 4 JBiG

Diese spezielle Anerkennungsmöglichkeit gibt es nur in Baden-Württemberg.
Sie bietet den großen Vorteil, dass anerkannte Träger eine Förderung aus Landesmitteln erhalten können. Die Anerkennung als Träger der außerschulischen Jugendbildung umfasst die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

Zuständig für die Anerkennungsverfahren ist jeweils das örtliche Jugendamt. Für Träger, die in mehreren Landkreisen tätig sind, ist das Landesjugendamt zuständig.

Weitere Informationen rund um die Anerkennung finden Sie hier:  

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Diese Gemeinschaftseinrichtung von ZDF, Deutschlandradio und den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der BRD ist für das Einziehen des Rundfunkbeitrags zuständig. Sie ging aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervor.

Weitere Informationen finden Sie hier:

GEMA

Jede Form der Musikwiedergabe im Jugendhaus – Hintergrundmusik im offenen Bereich/Cafe, Konzerte, Veranstaltungen mit Tanz – ist in der Regel GEMA pflichtig.

Für die Hintergrundmusik bietet die GEMA den Tarif WR-KJA an, AGJF Mitglieder können hier einen zusätzlichen Rabatt von 20% erhalten.

Alle Informationen zur Teilhabe am Gesamtvertrag und zur Abwicklung mit der AGJF finden Sie bei den

Vereinshaftpflicht

Die Haftpflichtversicherung für Vereine deckt Personen- sowie Sachschäden an Dritten, die während der Vereinstätigkeit auftreten können. Versichert ist jede Person, während Ihrer Tätigkeit für die versicherte Organisation.

Wir empfehlen seit vielen Jahren die Bernhard Assekuranz, die sich mit ihrem Angebot besonders auf die Bedarfe gemeinnütziger Organisationen und von Einrichtungen der OKJA eingestellt hat. Mitglieder der AGJF erhalten einen Nachlass von 10 % auf den Vertrag zur „Vereinshaftpflicht“.

Einen Überblick über den Umfang und die Leistungen der Haftpflichtversicherung finden Sie hier:

Verkehrssicherungspflicht

Sie schreibt vor, dass alle zugänglichen Räume und Grundstücke frei von erkennbaren und nicht erkennbaren Gefahren sein müssen.
Probleme stehen ins Haus bei z.B. bei ungeschützt herunterhängenden Strom führenden Leitungen, abbröckelnden oder losen Treppenstufen oder Stellen mit erhöhter Brandgefahr.

Diese Gefahrenquellen müssen umgehend beseitigt oder der Raum/die Einrichtung bis zur Beseitigung geschlossen werden. Den Verantwortlichen drohen sonst Haftpflichtansprüche, bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann das – wie bei der Aufsichtspflicht – sogar strafrechtlich relevant werden.
Mehr Informationen dazu bietet das Rechtsgutachten der AGJF mit den dazugehörenden Erläuterungen:

Diese Kooperation ist nach wie vor keine Selbstverständlichkeit und kein Selbstläufer. Zwei Institutionen mit derart unterschiedlichen Aufgabenstellungen tun gut daran, sich intensiv über eine Kooperation Gedanken zu machen - damit sie ihren Auftrag nicht in bestimmen Fällen unterlaufen oder gar gefährden. Die beiden Institutionen können sich unter Wahrung ihrer jeweils eigenen Aufträge und Interessen aber durchaus gegenseitig unterstützen.

Der Text Offene Kinder- und Jugendarbeit in Kooperation mit der Polizei – Fragen und Reflexionen geht auf das Konzept und die verschiedenen Ebenen einer solchen Kooperation ein und beschäftigt sich mit Rollen der Mitarbeiter*innen.

Digitale Jugendarbeit - Nutzung von WhatsApp

Der Messenger-Dienst WhatsApp ist datenschutzrechtlich bedenklich, aber für Fachkräfte der OKJA kaum verzichtbar, die mit Jugendlichen über Messenger kommunizieren möchten.  Im Februar 2023 stellte Prof. Rainer Patjens die rechtlichen Hintergründe des Messenger-Dienstes vor, ging auf die Risiken bei der Nutzung ein und beantwortete Fragen zum Thema.

Nutzungsvereinbarung – Vermietung – Hausordnung

Für diese Bereiche wird oft nach Vorlagen oder Mustern gefragt - hier drei Beispiele: