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AGJF ONLINE: juristische Einordnung des neuen LKJHG BW

Zum 01.01.2026 tritt das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz Baden-Württemberg (LKJHG BW) in Kraft. Das Gesetz setzt zentrale Vorgaben des Bundes-Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) um. Was bedeutet die Novellierung für das Arbeitsfeld der OKJA in BW? Darüber sprechen wir mit Prof. Dr. jur. Jan Kepert am 09.01.2026 von 11-13Uhr in unserer AGJF ONLINE-Veranstaltung.

Prof. Dr. Jan Kepert ordnet das neue LKJHG für uns ein. Was hat sich konkret verbessert? In welchen Bereichen können wir davon profitieren? Wo blieb die Reform hinter den Forderungen und Erwartungen zurück? Es wird auch Zeit für eine Fragerunde geben.
Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Meeting Infos für den 09.01.2026, 11-13h

An Zoom-Meeting teilnehmen
https://us02web.zoom.us/j/88264485414?pwd=hMka2tnx56vrEwANxZxkbbOLzDPrZJ.1

Meeting-ID 882 6448 5414
Kenncode 481696

Die AGJF BW und der Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. (BdJA) hatten Prof. Dr. Jan Kepert 2022 mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII – Landesrechtliche Regelungsmöglichkeiten zur Umsetzung der mit Art. 1 des KJSG erfolgten Rechtsänderungen unter Berücksichtigung der Planungs- und Finanzierungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe beauftragt.
Das Gutachten kann hier abgerufen werden. 

Kontakt
Torsten Hofmann
AGJF BW
0711 / 89 69 15- 16
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