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E-Rechnung in der OKJA

Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen im inländischen B2B-Bereich (Unternehmen zu Unternehmen) verpflichtend. Das betrifft auch viele der Einrichtungen der OKJA in BW. Nicht betroffen sind Rechnung und Quittungen an Privatpersonen, z.B. für unsere Kids oder die Eltern. Hier erfahrt Ihr, was das für Euch bedeutet und wie Ihr damit umgehen könnt.


Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist mehr als nur eine PDF-Datei. Es handelt sich um eine strukturierte elektronische Rechnung, die in einem speziellen Format erstellt und übermittelt wird, z.B. als XML-Datei.

Was müsst Ihr beachten?
Vermutlich müsst Ihr alle perspektivisch E-Rechnungen empfangen können. Keine Panik! Viele Rechnungen werden weiterhin zusätzlich im pdf-Format bei Euch ankommen. Wer also noch keine Software-Programm für E-Rechnungen in der Buchhaltung hat, wird die Rechnung trotzdem lesen können.

Wenn Eure Einrichtung Bereiche hat, die umsatzsteuerpflichtig sind, müsst Ihr auch selbst E-Rechnungen ausstellen.

E-Rechnungen müssen den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes und den Grundsätzen zur Führung und Aufbewahrung in elektronischer Form entsprechen.

Welche Möglichkeiten habt Ihr?
Es gibt verschiedene Softwarelösungen, die Euch bei der Erstellung und Verwaltung von E-Rechnungen unterstützen können.

Zwei kostenlose Optionen sind:
WISO MeinBüro Rechnungen Free: Eine kostenlose Version, die E-Rechnungen erstellen und verwalten kann.
DATEV: Bietet eine kostenlose E-Rechnungsplattform mit der Option, zusätzliche Leistungen hinzuzubuchen.


Weitere Informationen
Für eine umfassende Übersicht über Anbieter und Lösungen für E-Rechnungen und Buchhaltung könnt Ihr z.B. die Marktübersicht der IHK München und Oberbayern konsultieren. Dort findet Ihr detaillierte Informationen zu verschiedenen Softwarelösungen und deren Funktionen.

Vertiefende Informationen zur E-Rechnung und praktische Tipps zur Einführung in Eurem Unternehmen findet Ihr im "Leitfaden Schritt für Schritt zur E-Rechnung" der IHK München und Oberbayern.

Fazit
Die Umstellung auf E-Rechnungen ist zwar verpflichtend, bietet aber auch Chancen für effizientere Abläufe in euren Einrichtungen. Nutzt die verfügbaren Ressourcen und Softwarelösungen, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Habt Ihr noch Fragen? Zögert nicht, Euch bei uns zu melden.

Kontakt
Torsten Hofmann
AGJF BW
0711 / 89 69 15- 16
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