Am 19. Juni 2024 wurde das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) beschlossen, das am 1. November 2024 in Kraft trat. Danach kann „jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht,“ durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren bisherigen Geschlechtseintrag ändern und entsprechende Vornamen bestimmen. Eine rechtliche Einordnung von Ulrike Lembke.
Massive politische Auseinandersetzungen drehten sich um die Frage, ob auch Kinder und Jugendliche ein Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung haben sollen. Im SBGG ist dies nun durch einen Kompromiss gelöst. Wie dieser aussieht und warum die hinreichende Wahrung von Kinderrechten weiterhin fraglich bleibt, erklärt die Rechtswissenschaftlerin Ulrike Lembke in diesem Artikel.
Dabei geht sie auf folgende Aspekte und Themen ein:
• Was ist das Personenstandsregister?
• Wie war der Geschlechtseintrag bisher geregelt?
• Neue Regelungen dank Selbstbestimmungsgesetz
• Welche Möglichkeiten haben Kinder und Jugendliche?
• Keine Regelung zu Hormonen oder Operationen
• Menschenrechte gegen Diskriminierung!
• Bewertung und Handlungsmöglichkeiten