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Appell: Positionspapier des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit veröffentlicht

Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) hat im November 2023 ein Positionspapier veröffentlicht, das die Notwendigkeit einer Reform des § 53 StPO betont. Soziale Arbeit, als praxisorientierte Profession und wissenschaftliche Disziplin, fördert gesellschaftliche Veränderungen, soziale Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt. Ein zentrales Element dieser Arbeit ist das auf Vertrauen basierende Verhältnis zwischen Sozialarbeitenden und ihren Klient*innen.

Aktuell sind staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen nicht vor Zeugenaussagen vor Gericht oder bei polizeilichen Vernehmungen geschützt. Dies untergräbt das Vertrauensverhältnis und erschwert die Arbeit erheblich. Das BfZ fordert daher die Aufnahme von Sozialarbeiter*innen in den Schutzrahmen des § 53 Strafprozessordnung (StPO), um eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit sicherzustellen.

Zum Bündnis gehört auch die BAG OKJA.

Quelle: www.kvjs.de , Newsletter 03/2024