Die Digitalisierung hat längst Einzug in die Einrichtungen und Angebote der Kinder -und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gehalten. Doch bei der Umsetzung stellen sich oft vielfältige rechtliche Fragen. Die Handreichung greift die Fragestellungen auf und gibt praxisrelevante Antworten.
Dürfen Einrichtungen Social Media wie Instagram und TikTok nutzen und dort auch Fotos von Jugendlichen veröffentlichen? Dürfen pädagogische Fachkräfte mit den Jugendlichen über WhatsApp kommunizieren? Und wie kann man den Arbeitsalltag mit digitalen Medien rechtssicher gestalten? Unter dem Titel „Datenschutzkonform? Aber sicher! – Umgang mit Daten und Informationen“ ist jetzt die erste Handreichung von jugend@bw in Kooperation mit Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e.V. für Fachkräfte erschienen. Der Autor der Handreichung, Rechtsanwalt Christian Korte, liefert Antworten auf die oben genannten Fragen und Handlungsempfehlungen für die tägliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.