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Bildungszeit mit der Akademie der Jugendarbeit BW

Die Akademie der Jugendarbeit ist seit dem 10. Juli 2025 auf der Liste anerkannter Bildungseinrichtungen nach § 10 Absatz 7 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) zu finden. Damit ist sie berechtigt, Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW durchzuführen.

Die Akademie der Jugendarbeit freut sich, den Zugang zu den Angeboten durch die Bildungszeit erleichtern zu können. Bildungszeit bietet die Möglichkeit, während der Arbeitszeit an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen. Beschäftigte in Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht, haben Anspruch auf fünf Tage pro Kalenderjahr. Dieser gilt auch für Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung genutzt werden oder für die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Konkret bedeutet das: Die Teilnehmenden müssen keine Urlaubstage hergeben und erhalten für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Arbeitsentgelt. Die Kosten für die Weiterbildung sowie Anreise und Unterkunft tragen sie selbst.

Diese Regelung betrifft die Angebote der Akademie, die mit den Veranstaltungszeiten 9:30 Uhr bis 17 Uhr gekennzeichnet sind. Diese können als Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW gebucht werden. Es können ein- oder mehrtägige Seminare besucht werden. Bei mehrtägigen Angeboten sind Block- oder Intervallveranstaltungen möglich sowie E-Learning bzw. Blended Learning, vorausgesetzt, der überwiegende Teil der Gesamtseminarzeit findet in Präsenz statt.

 

Was muss dafür getan werden?

 Prüfen, ob der Anspruch auf Bildungszeit besteht.

  •  Den Antrag auf Bildungszeit muss bis spätestens 9 Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
  • Der Arbeitgeber muss unverzüglich, spätestens aber 4 Wochen nach Eingang über den Bildungszeitantrag entscheiden. Gibt es keine Entscheidung innerhalb dieser Frist, gilt der Antrag auf Bildungszeit als bewilligt. Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen, z.B. aus dringenden betrieblichen Gründen.
  • Die entsprechende Veranstaltung muss vor Ablauf der Anmeldefrist über die Website der Akademie gebucht werden. Der entsprechende Button zur Bildungszeit muss angeklickt worden sein.
  • Spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Bildungszeitmaßnahme muss ein Teilnahmenachweis beim Arbeitgeber vorgelegt werden.


Weitere wichtige Informationen und Ansprechpartner befinden sich unter: www.bildungszeit-bw.de