Beschluss der AGJF Mitgliederversammlung vom 23. Juni 2005:
Durch die Zahlung des jährlichen AGJF-Mitgliedsbeitrages von 90,-- / 160,-- € ist die Inanspruchnahme des vergünstigten Gesamtvertrages mit der GEMA von einer Einrichtung des Mitglieds abgegolten.
Für jede weitere Einrichtung des Mitglieds, die den Vertrag in Anspruch nimmt, ist jährlich ein Unkostenbeitrag von
25,-- € an die AGJF zu zahlen.
Regelung für die Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften oder Dachverbänden auf Kreisebene:
Sofern die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft / des Dachverbandes nicht selbst Mitglied der AGJF sind, gilt folgende Regelung:
Für jede Einrichtung, die den Rahmenvertrag als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft auf Kreisebene / als Mitglied eines Dachverbandes in Anspruch nimmt, ist jährlich ein Unkostenbeitrag von 25,-- € an die AGJF zu zahlen.
Die AGJF verschickt dann im Folgenden - unabhängig vom "normalen" AGJF Mitgliedsbeitrag - einmal jährlich die entsprechende „Zusätzliche GEMA – Mitgliedsbeitragsrechnung“.