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Verordnungen und Rahmenbedingungen
Die Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit verweist an sehr vielen Stellen direkt auf Bestimmungen der
Allgemeinen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg. Deshalb bitte diese Verordnung unbedingt lesen!
Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Für die Träger und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind neben der Allgemeinen Corona Verordnung die Bestimmungen der
Corona Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit von wesentlicher Bedeutung.