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Finanzen

Aktuelles - Finanzen

Bis zu 10.000 Euro für Kinder- und Jugendprojekte

Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet können noch bis zum 31. März Anträge für die Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen. Ziel ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung.

GEMA-News 2023

Im neuen Jahr stehen einige Veränderungen bei der GEMA an. Dazu gehören eine Tarifanpassung und eine neue Tarifberechnung bei Veranstaltungen!  

Neues Bundesprogramm für Projekte mit Kindern und Jugendlichen

Mit dem "Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ sollen 2023 Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit gefördert werden. Kinder und Jugendliche sollen dabei im Mittelpunkt stehen und eigene Projektideen umzusetzen können. Jugendliche selbst, freie Träger und Jugendämter können Anträge stellen. Das Fördervolumen beträgt 55 Mio Euro. Das Projekt läuft bis zum 31.12.2023.

Nachhaltigkeit lernen

Die Baden-Württemberg Stiftung und die Heidehof Stiftung fördern nach dem Prinzip „Nachhaltigkeit vorleben und aktiv erlernen" bis zu drei Jahre lang Projekte, in denen Kinder für Belange des Naturschutzes, des Biodiversitätserhalts, dem Umgang mit Ressourcen und der nachhaltigen Entwicklung sensibilisiert werden und letztlich Umwelt- und Nachhaltigkeitsbewusstsein erlangen. Zielgruppe sind Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, in begründeten Fällen auch bis 18 Jahren (z.B. Jugendliche mit Behinderung, Geflüchtete).

Kinder- und Jugendarbeit in der "Gaskrise"

Jugendfreizeitstätten gehören laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Kreis der besonders geschützten Kund*innen! Eine längere Schließung von Einrichtung kann mit dem Argument der Gaseinsparung nicht begründet werden.  

Änderung der Umsatzsteuer ab 2023 - betrifft das die OKJA?

Zu diesem Thema erreichen uns in den letzten Tagen vermehrt Anfragen, da ab dem nächsten Jahr auch Kommunen ihre Dienstleistungen versteuern müssen. Vor allem, wenn sie als Mitanbieter auf dem freien Markt agieren oder einen Umsatz von 17.500 €uro pro Jahr übersteigen (§2b UStG). ABER: Für die Kinder- und Jugendarbeit gilt dies ausdrücklich nicht.

Aktion Mensch: Kunst und Kultur für alle

Ziel der neuen Förderaktion ist es, dass Menschen mit und ohne Behinderung ihre Bedürfnisse und Wünsche selbst benennen und daraus eigenständig Ideen und Projekte, wie z.B. Theater, Tanzprojekte, Hörspiele oder und Malerei-Kurse entwickeln. Zur Zielgruppe gehören explizit auch Kinder und Jugendliche. Die Antragsfrist endet am 15.06.2023.

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