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LJP: Zuordnung von Angeboten im Bereich der außerschulischen Jugendbildung - eine Hilfestellung

Im Rahmen der Antragsstellungen für das Jahr 2024 gab es Rückfragen bezüglich der Abgrenzung von Maßnahmen/Angeboten der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuungskräften (Nummer 3.1), von Maßnahmen/Angeboten im Bereich der themenorientierten Bildungsangeboten (Nummer 3.2) und den Projekten mit Bildungscharakter (Nummer 3.3) auf. Zur besseren Übersichtlichkeit und Unterstützung hat das Sozialministerium in Abstimmung mit den Regierungspräsidien, dem Landesjugendring BW und der Akademie der Jugendarbeit eine Hilfestellung für die Antragsteller*innen entwickelt.