Novellierung Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg: Anhörung von jungen Menschen
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung BW sucht junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren, die etwas zu sagen haben! Sie können ihre Ideen bei Workshops sammeln. Materialien hierfür stellt die Servicestelle zur Verfügung.
Die Servicestelle setzt im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration einen Jugendanhörungsprozess zur Novellierung des Landeskinder- und Jugendhilfegesetzes Baden-Württemberg um. Junge Menschen sind direkt durch die Novellierung betroffen in ihren Familien, Sportvereinen, bei Freizeitaktivitäten oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, genau deswegen ist es wesentlich ihre Lebensweltexpertise und Meinung anzuhören.
Die Änderungen umfassen im Wesentlichen fünf Aspekte:
• BETEILIGUNG Die Stärkung von Beteiligung von jungen Menschen
• UNTERSTÜTZUNG Mehr Prävention vor Ort
• STÄRKUNG Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen.
• HILFEN aus einer Hand Schaffung einer Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, egal ob mit oder ohne Behinderung.
• SCHUTZ Besserer Kinder- und Jugendschutz, beispielsweise durch Schutzkonzepte.
Was brauchen junge Menschen, um in diesen Bereichen mehr Beteiligung zu erfahren? Welche Unterstützung brauchen junge Menschen, um gut aufwachsen zu können? Diese und noch viele weitere Fragen wirft die Veränderung des LKJHGs auf.
Das Sozialministerium möchte dazu die Stimmen und Meinungen junger Menschen hören, die vom Gesetzesinhalt betroffen sind. Die Ergebnisse werden anonymisiert gesammelt und gebündelt dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration übergeben. Gemeinsam mit den Ergebnissen aus der Beteiligung der Verbände fließen sie in das Gesetzesverfahren zur Überarbeitung des Landeskinder- und Jugendhilfegesetzes mit ein. Die Servicestelle bietet dazu Arbeitsmaterialien an, die Fachkräfte dazu befähigt einen Workshop in ihren Jugendgruppen, -gremien oder -einrichtungen selbstständig durchzuführen.
Zudem wird es im November ein Online-Anhörungssformat geben an dem sich junge Menschen eigenständig beteiligen können.
Alle weiteren Informationen finden sich hier.
Kontakt
Isabell Goll
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung beim Landesjugendring BW e.V.
0711 164 47 71