Die Tandem-Förderung fördert inklusive Vorhaben in gemeinsamer Verantwortung einer Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit und einer Einrichtung aus der Behinderten(selbst)hilfe. Geförderte Einrichtungen erhalten von der Projektfachstelle Inklusion finanzielle Mittel, Prozessbegleitung, qualifizierende und vernetzende Angebote. Die konkreten Vorhaben können von Juni 2026 bis Oktober 2027 durchgeführt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 18. Mai 2026 möglich.
Das Projekt fördern Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, die ein inklusives Vorhaben gemeinsam mit mindestens einem Träger aus der Behinderten(selbst)hilfe umsetzen. Die geförderten Vorhaben stärken die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in der Kinder- und Jugendarbeit.
Der Fokus der Tandem-Förderung liegt auf der Prozessorientierung. Es sollen Projekte gefördert werden, die eine langfristige Perspektive beabsichtigen.