Das Förderprogramm des Sozialministeriums setzt auch 2025 ein deutliches und klares Zeichen gegen jede Art von Diskriminierung queerer Menschen und fördert die Sichtbarkeit und die öffentliche Präsenz von Vielfalt in Baden-Württemberg auch über die Ballungszentren hinaus. Gefördert werden neue, innovative Projekte. Es können Landesmittel bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Das Projekt muss im Jahr 2025 beginnen. Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis 31. März 2025 einzureichen.