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Neuigkeiten zum Förderprogramm „Präventiv handeln - Schutzkonzepte leben“

Mit dem Förderprogramm möchte Der Kinderschutzbund Landesverband BW die Kinder- und Jugendarbeit in allen Lebensbereichen dabei unterstützen, individuelle, passgenaue Schutzkonzepte zu entwickeln. Für eine externe professionelle Beratung mangelt es meist an finanziellen Mitteln. Dem will das Förderprogramm entgegenwirken. Ab sofort sind weitere Förderungen möglich.


1. Das Förderprogramm wird geöffnet
Seit Dezember 2024 ist jede Art von Einrichtung antragsberechtigt, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet und ein individuelles Schutzkonzept entwickeln und implementieren möchte. Es können nun also alle Einrichtungen, die Kinder fördern, betreuen, begleiten und bilden, Anträge stellen.
Hierunter fallen auch alle betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen (nach § 45 SGB VIII). Auch Kommunen, die für ihre Angebote für Kinder und Jugendliche Schutzkonzepte erarbeiten wollen, können Förderungen beantragen.
Ebenso förderfähig sind kommunale Schutzkonzepte sowie Schutzkonzeptentwicklungen für Jugendämter selbst.

2. Fördermöglichkeit Antrag B erweitert
Ebenfalls haben wir die Fördermöglichkeit im Bereich Stellenaufstockungen (Antrag B) erweitert. Es hat sich im bisherigen Förderzeitraum gezeigt, dass viele Institutionen gerne mehr im Bereich Schutzkonzepte tun möchten, um insbesondere ihre jeweiligen Mitglieder besser unterstützen zu können, ohne dass immer gleich konkrete Schutzkonzepte zu entwickeln sind.
Oft gibt es für diesen Bereich geeignete Personen, aber keine ausreichenden Stellenmittel. Konkret bedeutet dies:
Wenn Sie als Dachorganisation längerfristige Strukturen schaffen wollen, um Ihre Mitgliedsorganisationen bei der Schutzkonzeptentwicklung zu unterstützen, ist auch hierfür eine Stellenaufstockung möglich.
Es sind dann im Antrag Angaben zu den geplanten Vorhaben als auch zum Aufstockungsumfang zu machen. In jedem Fall muss Ihr Vorhaben in angemessenem Verhältnis zu der geplanten Stellenaufstockung stehen.

3. Anträge zu stellen lohnt sich noch
Auch wenn der jetzige Förderzeitraum nur noch bis 31.10.2025 läuft, lohnt es sich, noch Anträge zu stellen. Wenn die Zeit zu knapp ist für die Entwicklung eines vollständigen Schutzkonzepts, kann auch die Förderung einzelner Bausteine beantragt werden.

Jetzt sind noch Gelder da und die sollten auch genutzt werden! Wir sind zuversichtlich, dass es auch nach diesem Förderzeitraum Möglichkeiten geben wird, die begonnenen Vorhaben weiterzuführen.

4. Offene „Sprechstunde“ ab Januar 2025
Außerdem bietet Der Kinderschutzbund Landesverband BW ab Januar 2025 eine offene „Sprechstunde“ zu allen Themen der Schutzkonzeptberatung und des Förderprogramms an. Sie können uns zu den angegebenen Terminen über Zoom erreichen.

Meeting ID
https://us06web.zoom.us/j/81442444502

Nächsten Termine
Mittwoch, 15.01.2025, 15.30 – 16.30 Uhr
Dienstag, 21.01.2025, 17.00 – 18.00 Uhr
Montag, 27.01.2025, 15.00 – 16.00 Uhr

Kontakt
Gabriele Krämer
Der Kinderschutzbund Landesverband BW
0711 / 24 28 18
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