Digitale Welten eröffnen vielfältige Möglichkeiten zur Teilhabe, zum Austausch und zur Selbstentfaltung – für alle jungen Menschen. Damit dies gelingt, müssen digitale Angebote barrierefrei sein. § 8 SGB VIII verpflichtet die Kinder- und Jugendhilfe zur inklusiven Gestaltung ihrer Angebote – auch online. Die neue Handreichung von jugend@bw nimmt sich dem Thema an.
Die Handreichung zeigt, was digitale Teilhabe bedeutet, welche Barrieren bestehen und wie sie abgebaut werden können. Sie beleuchtet zudem, wie Künstliche Intelligenz zur Entwicklung barrierearmer Angebote beitragen kann. Sie richtet sich an Fachkräfte der Jugend(sozial)arbeit und bietet Informationen und Praxisimpulse für eine digitale Welt, an der alle jungen Menschen teilhaben können.