Die AGJF hat gemeinsam mit dem BdJA ein Rechtsgutachten zur SGB VIII Reform bei Prof. Dr. Jan Kepert in Auftrag gegeben.
Im Zuge der Reform muss nun eine landesrechtliche Umsetzung erfolgen: die verpflichtende Aufgabe Offene Kinder- und Jugendarbeit muss ihren gesetzlichen Platz im LKJHG finden.