Mitglieder
der AGJF können Träger von stationären und mobilen Einrichtungen
der Kinder- und Jugendarbeit werden.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie sind tätig als:
- öffentlicher Träger der Jugendhilfe nach § 69 SGB VIII
oder
- ein nach § 75 Abs. - 1-3 SGB VIII in Verbindung mit § 4 Jugendbildungsgesetz
anerkannter freier Träger der Jugendhilfe.
2. Freie Träger sind gemeinnützig tätig
nach den Grundsätzen der Abgabenordnung.
3. Die Mitglieder der AGJF erfüllen die Aufgaben
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des gesetzlichen Auftrages
nach §§ 11 bis 13 SGB VIII.
4. Zielgruppe der Arbeit sind Kinder und Jugendliche
und junge Volljährige nach §§ 1, 2, 7, SGB VIII.
Arbeitsgemeinschaften
auf mindestens Kreisebene, die mindestens 4 Offene Kinder- und/oder Jugendarbeit
betreibende Mitglieder haben, können aufgenommen werden, wenn sie
selbst oder mindestens 50% ihrer Mitglieder als "öffentlich
anerkannt" gelten. (§ 5 und 6 der AGJF-Satzung)
Was müssen interessierte Träger tun?
an die AGJF sind folgende Unterlagen zu schicken :
- einen
formlosen Antrag auf Mitgliedschaft in der AGJF, der von einer außenvertretungs-berechtigten
Person unterschrieben sein muss
- eine
Kopie der "öffentlichen Anerkennung"
- Eine
Kopie der „Gemeinnützigkeitsbescheinigung“ des zuständigen
Finanzamtes
- ein Kurzinfo
über die Einrichtung / ein aktuelles Programm - und/oder
- eine
Konzeption
- wenn
sich mehrere Einrichtungen in der Trägerschaft des Mitglieds befinden,
eine komplette Liste der Einrichtungen mit Adresse, Telefon- und Faxnummer
sowie Emailadresse
Bei Vollständigkeit
der Unterlagen entscheidet der AGJF-Vorstand über die Aufnahme.
Einzelfallentscheidungen bleiben dem Vorstand vorbehalten.
Bei Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag wird von der AGJF-Mitgliederversammlung festgesetzt.
Seit 2002 beträgt er jährlich
70 Euro
für Träger mit bis zu vier Einrichtungen
70 Euro für Arbeitsgemeinschaften / Zusammenschlüsse auf Kreisebene
und
140 Euro für Mitglieder mit fünf und mehr Einrichtungen.
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