Mitglieder der AGJF können Träger von stationären und mobilen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit werden.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie sind tätig als:
- öffentlicher Träger der Jugendhilfe nach § 69 SGB VIII oder
- ein nach § 75 Abs. - 1-3 SGB VIII in Verbindung mit § 4 Jugendbildungsgesetz anerkannter freier Träger der Jugendhilfe.
2. Freie Träger sind gemeinnützig tätig nach den Grundsätzen der Abgabenordnung.
3. Die Mitglieder der AGJF erfüllen die Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nach §§ 11 bis 13 SGB VIII.
4. Zielgruppe der Arbeit sind Kinder und Jugendliche und junge Volljährige nach §§ 1, 2, 7, SGB VIII.

Arbeitsgemeinschaften auf mindestens Kreisebene, die mindestens 4 Offene Kinder- und/oder Jugendarbeit betreibende Mitglieder haben, können aufgenommen werden, wenn sie selbst oder mindestens 50% ihrer Mitglieder als "öffentlich anerkannt" gelten. (§ 5 und 6 der AGJF-Satzung)

Was müssen interessierte Träger tun?
an die AGJF sind folgende Unterlagen zu schicken :

  • einen formlosen Antrag auf Mitgliedschaft in der AGJF, der von einer außenvertretungs-berechtigten Person unterschrieben sein muss
  • eine Kopie der "öffentlichen Anerkennung"
  • Eine Kopie der „Gemeinnützigkeitsbescheinigung“ des zuständigen Finanzamtes
  • ein Kurzinfo über die Einrichtung / ein aktuelles Programm - und/oder
  • eine Konzeption
  • wenn sich mehrere Einrichtungen in der Trägerschaft des Mitglieds befinden, eine komplette Liste der Einrichtungen mit Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie Emailadresse

Bei Vollständigkeit der Unterlagen entscheidet der AGJF-Vorstand über die Aufnahme.
Einzelfallentscheidungen bleiben dem Vorstand vorbehalten.
Bei Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.

Der Mitgliedsbeitrag wird von der AGJF-Mitgliederversammlung festgesetzt.
Seit 2002 beträgt er jährlich

70 Euro für Träger mit bis zu vier Einrichtungen
70 Euro für Arbeitsgemeinschaften / Zusammenschlüsse auf Kreisebene und
140 Euro für Mitglieder mit fünf und mehr Einrichtungen.