Fachliche Beratung und Service


Die AGJF ist jederzeit für ihre Mitglieder in allen Fragen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ansprechbar.

Dies wird durch feste Bürozeiten in unserer Geschäftsstelle sichergestellt. Die AGJF ist in der Regel Montag bis Donnerstag von 9.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr erreichbar.

Im Einzelnen bietet die AGJF:

  • Ausführliche und aktuelle Informationen rund um die Offene Kinder- und Jugendarbeit, z.B. durch den Newsletter und alle Beiträge unter Aktuelles.
  • Unterstützung bei der Mittelakquise, z.B. Zuschüsse zum Landesjugendplan, Infos über aktuelle Förderprogramme, Fördermöglichkeiten etc.
  • Durchführung bzw. Unterstützung von regionalen und landesweiten Veranstaltungen und Fortbildungen.
  • Fachpolitische Unterstützung zum Erhalt der Rahmenbedingungen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit: Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren (meist über die LAGO) durch Stellungnahmen, Umsetzung bestehender Regelungen im Sinne der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. KJHG, JBG, Künstlersozialversicherungsgesetz, Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes etc.).
  • Dachverbandsfunktion für die Freistellung von Ehrenamtlichen lokaler Träger nach dem „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“.
  • Vorzugsvergütungssätze bei der GEMA. Die Mitgliedschaft der AGJF in der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V. ermöglicht ihren Mitglieder die Nutzung des Rahmenvertrages WR-OKJE.
  • Publikationen in Form von Arbeitshilfen, Projektberichten, Tagungsdokumentationen etc. Diese können über den Shop bezogen werden bzw. stehen teilweise als Download zur Verfügung.
  • Öffentlichkeitsarbeit für die Offene Kinder- und Jugendarbeit, vor allem über die Kampagne „Kinder und Jugend hoch 3“, aber auch durch Kommunikation mit Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft.