Rahmenvertrag zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V. (BAG OKJE e.V.) und der GEMA

Der Vertrag kann seit dem 1.Juli 2004 von den Mitgliedern der BAG OKJE e.V. und den angeschlossenen Einrichtungen genutzt werden.
Die AGJF Baden-Württemberg ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V., wodurch ihre Mitglieder und deren Einrichtungen zum Kreis der Begünstigten des Rahmenvertrages mit der GEMA gehören
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Aktuelles
Allgemeine Informationen zum Rahmenvertrag
Antrag und Abwicklung für AGJF Mitglieder
Besondere Tarife außerhalb des Rahmenvertrages

Die BAG OKJE und die AGJF sind bei auftretenden Problemen mit der GEMA gerne bereit zu helfen und in Streitfällen zu vermitteln. Wenn Sie das möchten, informieren Sie uns kurz über den Sachverhalt und Ihre derzeitige Vertragsgrundlage, sowie über die zuständige Bezirksdirektion für Ihre Einrichtung. Hilfreich dabei sind Kopien des Schriftverkehrs.

Träger und Einrichtungen aus dem Bundesgebiet können sich auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V. informieren, ob und in welcher Form für sie eine Nutzung des Vertrages möglich ist.
www.offene-jugendarbeit.info