Rahmenvertrag
zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen
e.V. (BAG OKJE e.V.) und der GEMA
Der Vertrag kann seit dem 1.Juli 2004 von den Mitgliedern
der BAG OKJE e.V. und den angeschlossenen Einrichtungen genutzt werden.
Die AGJF Baden-Württemberg ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft
Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V., wodurch ihre Mitglieder und
deren Einrichtungen zum Kreis der Begünstigten des Rahmenvertrages
mit der GEMA gehören.
Aktuelles
Allgemeine Informationen
zum Rahmenvertrag
Antrag und Abwicklung für
AGJF Mitglieder
Besondere
Tarife außerhalb des Rahmenvertrages
Die BAG OKJE und die AGJF sind bei auftretenden Problemen mit der GEMA
gerne bereit zu helfen und in Streitfällen zu vermitteln. Wenn Sie
das möchten, informieren Sie uns kurz über den Sachverhalt und
Ihre derzeitige Vertragsgrundlage, sowie über die zuständige
Bezirksdirektion für Ihre Einrichtung. Hilfreich dabei sind Kopien
des Schriftverkehrs.
Träger und Einrichtungen aus dem Bundesgebiet können sich auf
der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen
e.V. informieren, ob und in welcher Form für sie eine Nutzung des
Vertrages möglich ist.
www.offene-jugendarbeit.info
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